Pfarrwahl am Sonntag, dem 19.1.2025

  • Evangelische Kirchengemeinde Konz-Karthaus Gemeindebüro
Bild: Fundus

Der Gemeinde wird hiermit mitgeteilt, dass am Sonntag, dem 19.1.2025 in unserer Gemeinde die Pfarrwahl stattfindet. Zur Wahl steht die Vakanzvertreterin der Gemeinde, Pfarrerin z.A. Katharina Süsterhenn. Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Presbyteriums. Laut Kirchenordnung hat die Gemeinde gegen das Wahlergebnis ein Einspruchsrecht, das in Paragraph 10 des Pfarrstellengesetzes folgendermaßen geregelt ist:

 

10.1 Das Wahlergebnis ist der Gemeinde an den beiden folgenden Sonntagen in allen Gottesdiensten mit dem Hinweis auf das Einspruchsrecht der Gemeindeglieder bekanntzugeben (§ 8 PStG ).
10.2 Die Einspruchsfrist endet eine Woche nach der letzten Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Da die letzte Abkündigung immer an einem Sonntag erfolgt, würde die Frist an dem darauf folgenden Sonntag ablaufen. An die Stelle dieses Tages tritt in diesen Fällen jedoch der nächste Werktag (§ 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches ).
10.3 Zu etwaigen Einsprüchen müssen das Presbyterium und der Kreissynodalvorstand eine beschlussmäßige Stellungnahme mit ausführlicher Begründung abgeben (§ 10 PStG ).
Der Gottesdienst mit der Pfarrwahl beginnt um 10 Uhr, parallel findet im Gemeindehaus der Kindergottesdienst statt.